Hausratversicherung
versicherte Gefahren
Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Verbrauchs-, und Vermögensgegenstände (z.B. Möbel, Unterhaltungselektronik, Kleidung). Zu den versicherten Gefahren gehören:
- Feuer
- Leistungswasser
- Sturm/Hagel
- Einbruchsdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
Zusätzlich lassen sich je nach Tarif weitere Gefahren einschließen:
- Fahraddiebstahl
- Elementarschäden (z.B. Hochwasser, Lawienen)
- Überspannungsschäden
versicherte Leistungen
Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung. D.h. ersetzt werden die Kosten für die Reperatur bzw. Wiederbeschaffung der beschädigten bzw. vernichteten Gegenstände in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zusand.
Zusätzlich zu den Schäden, die direkt durch den Eintritt einer der Gefahren entstanden sind, übernimmt die Hausratsversicherung weitere Kosten:
- Aufräumkosten (Kosten für das Aufräumen sowie Transport und Entsorgung)
- Bewegungs- und Schutzkosten (Kosten die dadurch entstehen, das andere Sachen zur Wiederbeschaffung und Wiederherstellung von versicherten Sachen bewegt werden müssen)
- Transport- und Lagerkosten (Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist und dort auch keine Sachen mehr gelagert werden können)
- Schlossänderungskosten (Kosten für Schlossänderungen, wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für die Wohnungstüre oder Wertschutzschränke abhanden kommen)
- Bewachungskosten (Kosten für die Bewachung der versicherten Wohnung, wenn diese unbewohnbar geworden ist und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherheitsvorkehrungen keinen ausreichenden Schutz bieten)
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden (Bei Gebäudeschäden, die innerhalb der Wohnung durch Raub oder Einbruchdiebstahl oder dem Versuch einer solchen Tat verursacht wurden.Ebenso bei Vandalismus innerhalb der Wohnung nach einem Raub oder Einbruchdiebstahl)
- Reparaturkosten für Nässeschäden (Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen)
Versicherungsumfang
Versichert ist der Hausrat in der im Versicherungsschein genannten Wohnung. Hierzu zählen auch Balkon, Terasse und Nebengebäude sowie Gemeinschaftsräume (z.B. Fahrradkeller). Im Rahmen der sog. Aussenversicherung ist der Hausrat unabhänging von Versicherungsort (z.B. Ferienwohnung) versichert, solange sich der Hausrat nur vorrübergehend (maximal drei Monate) nicht am dokumentierten Versicherungsort befindet. Wenn Hausrat z.B. dauerhaft ein einer Ferienwohnung eingebracht ist, muss für die Ferienwohnung eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Wenn Kinder des Versicherungsnehmers aufgrund Ausbildung, Studium oder Wehrdienst eine eigene Wohnung beziehen sind die dort aufbewahrten Sachen bis zum Abschluss der Ausbildung mitversichert. Wenn jedoch ein eigener Hausstand gegründet wird und keine Absicht mehr besteht in die elterliche Wohnung zurückzukehren, erlischt die Mitversicherung. Des Weiteren können unterschiedliche Entschädigungsgrenten vereinbart sein.
Entschädigungsgrenzen
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Für bestimmte Gegenstände (z.B. Wertsachen, Fahrräder, Bargeld) gelten jedoch eigene Entschädigungsgrenzen.
Typische Entschädigungsgrenzen:
Fahrräder | 1.500,00 Euro |
Bargeld | 1.000,00 Euro |
Antiquitäten, Pelze, Münzen | 20% der Versicherungssumme |
Beitrag
Die Höhe des Beitrags wird grundsätzlich von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bestimmt.
Der Einschluss von weiteren Gefahren (z.B. Elementarversicherung) bzw. die Vereinbarung von Höheren Entschädigungsgrenzen wird durch einen Beitragszuschlag bezahlt.
Ermittlung der Versicherungssumme
Grundsätzlich kann die Höhe der Versicherungssumme vom Versicherungshehmer frei gewählt werden. Wichtig ist hierbei nur, dass die Höhe der Versicherungssumme dem tatsächlichen Neuwert der zu versicherten Gegenstände entspricht.
Wenn die Versicherungssumme niedriger vereinbart ist, als der Hausrat Wert ist, liegt eine "Unterversicherung" vor.
Bei einem Schaden wird diese Unterversicherung wie folgt berücksichtigt:
vereinbarte Versicherungssumme: | 20.000,00 Euro |
Wert des Hausrats: | 30.000,00 Euro |
Dies ergibt eine Unterversicherungsquote von 2/3 | |
eingetretener Schaden: | 3.000,00 Euro |
Entschädigungsleistung der Versicherung: | 2.000,00 Euro |
Um eine Unterversicherung zu verhindern, muss die Versicherungssumme regelmäßig angepasst werden. Um dies zu vereinfachen kann die Versicherungssummer anhand der Quadratmeterzahl der Wohnung des Versicherungsnehmers ermittelt werden. Wenn die Versicherungssumme auf dieser Grundlage ermittelt wird, findet im Schadenfall keine Prüfung auf Unterversicherung statt.
Formel für die Ermittlung der Versicherungssumme: Versicherungssumme = 650,00 Euro * Qadratmeter
Für eine 50 Quadratmeter gr0ße Wohnung ergibt dies eine Versicherungssume von 32.500,00 Euro.